Digitale Jahresabschlussprüfung — remote durchgeführt

Die Jahresabschlussprüfung lässt sich heute weitgehend ortsunabhängig durchführen: digitaler Belegfluss, datengestützte Prüfungshandlungen und Abstimmung per Videokonferenz. Als bestellter Wirtschaftsprüfer prüfe ich Abschlüsse für GmbH und Mittelstand deutschlandweit.

Für wen die Prüfung in Frage kommt

Gesetzlich prüfungspflichtig sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, die die Schwellenwerte nach § 267 HGB überschreiten (§ 316 HGB). Kleine Gesellschaften sind nicht prüfungspflichtig, entscheiden sich aber häufig für eine freiwillige Prüfung — etwa für Banken, Gesellschafter oder im Vorfeld einer Transaktion.

Ablauf der Remote-Prüfung in Phasen

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    Auftrag & Planung. Wir klären Umfang, Zeitplan und Unterlagen, beurteilen Risikobereiche und richten den sicheren Datenaustausch ein.
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    Prüfungsdurchführung. Datengestützte Prüfungshandlungen und Stichproben, Analyse der wesentlichen Prozesse, Rückfragen digital.
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    Berichterstattung. Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk sowie eine verständliche Zusammenfassung der Feststellungen.

Was „digital“ konkret bedeutet

Ihre Vorbereitung

Eine gute Vorbereitung verkürzt die Prüfung spürbar. Welche Unterlagen sinnvoll sind, stimmen wir zu Beginn gemeinsam ab.

Häufige Fragen

Ab welcher Größe ist mein Jahresabschluss prüfungspflichtig?

Prüfungspflichtig sind mittelgroße und große Kapitalgesellschaften. Mittelgroß ist eine Gesellschaft, sobald sie an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte des § 267 HGB überschreitet: 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatzerlöse und 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt (Werte gültig für Geschäftsjahre ab 2024). Kleine Gesellschaften sind nicht gesetzlich prüfungspflichtig, können aber freiwillig prüfen lassen (§ 316 HGB).

Welche Unterlagen werden für die Prüfung benötigt?

In der Regel Jahresabschluss, Summen- und Saldenliste, Anlagenverzeichnis, wesentliche Verträge, Bank- und Saldenbestätigungen sowie Protokolle. Den genauen Umfang stimmen wir vorab ab.

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Prüfungsberatung im Einzelfall dar. Stand: 24.07.2026.

Jahresabschlussprüfung anfragen

In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch klären wir Umfang, Ablauf und Zeitplan.

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