Freiwillige Jahresabschlussprüfung
Auch wenn Ihre Gesellschaft nicht gesetzlich prüfungspflichtig ist, kann eine freiwillige Prüfung sinnvoll sein — für mehr Sicherheit und Vertrauen gegenüber Ihren Partnern. Ich führe sie digital und ortsunabhängig durch, deutschlandweit.
Wann sich eine freiwillige Prüfung lohnt
- Banken und Finanzierung: ein geprüfter Abschluss stärkt die Verhandlungsposition.
- Gesellschafter und Investoren: unabhängige Sicherheit über die Rechnungslegung.
- Unternehmenskauf/-verkauf: ein geprüfter Abschluss schafft Vertrauen und senkt den Due-Diligence-Aufwand.
- Interne Sicherheit: belastbare Zahlen als Grundlage für Entscheidungen.
Gleiche Sorgfalt, gleiche Standards
Eine freiwillige Prüfung ist keine Prüfung „light": Soll sie in einem Bestätigungsvermerk münden, wird sie nach denselben Prüfungsstandards (ISA [DE] / IDW PS) durchgeführt wie eine gesetzliche Abschlussprüfung — mit demselben Sicherheitsniveau (hinreichende Sicherheit). Der Bestätigungsvermerk ergeht in analoger Anwendung des § 322 HGB und wird klar als Ergebnis einer freiwilligen Prüfung gekennzeichnet.
Sie wählen das passende Format
Flexibel ist also nicht der Umfang einer vollständigen Prüfung, sondern die Wahl des Formats — je nach Anlass und gewünschtem Sicherheitsniveau:
- Vollständige Abschlussprüfung — hinreichende Sicherheit, Bestätigungsvermerk (analog § 322 HGB).
- Prüferische Durchsicht / Review (IDW PS 900 / ISRE 2400) — begrenzte Sicherheit, schlanker, für weniger anspruchsvolle Anlässe.
- Vereinbarte Untersuchungshandlungen — eng umrissene Prüfung einzelner Fragestellungen.
Welches Format zu Ihrem Anlass (Bank, Investor, Transaktion) passt, klären wir vorab.
Häufige Fragen
Was ist eine freiwillige Abschlussprüfung, und wann ist sie sinnvoll?
Eine freiwillige Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlusses eines nicht prüfungspflichtigen Unternehmens — auf eigenen Wunsch oder auf Verlangen von Banken, Gesellschaftern oder Investoren. Sinnvoll ist sie besonders bei Kreditgesprächen und Finanzierungen, bei Gesellschafterwechseln oder -konflikten und in M&A-Prozessen, weil sie den Due-Diligence-Aufwand senkt. Soll ein Bestätigungsvermerk erteilt werden, gelten dieselben Prüfungsstandards (ISA [DE] / IDW PS) wie bei der gesetzlichen Prüfung.
Was ist der Unterschied zwischen Abschlussprüfung und prüferischer Durchsicht?
Die Abschlussprüfung liefert hinreichende Sicherheit (reasonable assurance) durch umfangreiche Prüfungshandlungen. Die prüferische Durchsicht (Review) nach IDW PS 900 n.F. bzw. ISRE 2400 liefert nur begrenzte Sicherheit (limited assurance) — im Wesentlichen durch Befragungen und analytische Beurteilungen — und mündet in eine negativ formulierte Aussage („uns ist nichts bekannt geworden, das …“). Sie ist schlanker, aber weniger aussagekräftig als eine vollständige Prüfung.
Erhält man auch bei freiwilliger Prüfung einen Bestätigungsvermerk?
Ja. Wird die freiwillige Prüfung nach denselben Standards wie eine gesetzliche Abschlussprüfung durchgeführt, erhält das Unternehmen einen Bestätigungsvermerk in analoger Anwendung des § 322 HGB. Der Vermerk wird klar als Ergebnis einer freiwilligen Prüfung gekennzeichnet, um Verwechslungen mit einem gesetzlichen Vermerk auszuschließen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Prüfungsberatung im Einzelfall dar. Für konkrete Sachverhalte ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Stand: 24.07.2026.
Freiwillige Prüfung besprechen
In einem kurzen, unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ziel, Format und Ablauf.
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