Steuerberatung für mittelständische Unternehmen
Zahlen zur Steuerung — nicht zur Nachbereitung.
Finanzbuchhaltung und Steuern als Basis — darauf aktuelle Zahlen, mit denen Geschäftsführung, Gesellschafter und Bank steuern können. Wir setzen die Struktur auf, ein festes Kanzleiteam führt sie laufend, ich bleibe Ihr Ansprechpartner.
Für welche Unternehmen
Für Unternehmen, die zu groß sind für „Belege rein, BWA raus“ — und zu klein für eine eigene Finanzabteilung mit CFO. Typischerweise:
- GmbH, GmbH & Co. KG, Holding- und Gruppenstrukturen mit mehreren Gesellschaften
- Bank- oder Investorenfinanzierung mit regelmäßigen Reporting-Pflichten
- ein Gesellschafterkreis oder Beirat, der verlässliche Zahlen erwartet
- kein eigener CFO, ein kleines oder ausgelastetes Finanzteam
- Wachstum, bei dem die bisherige Buchhaltung nicht mehr mitkommt
Zahlen, die zu spät kommen
In vielen Unternehmen kommen die Zahlen erst, wenn das Geschäftsjahr gelaufen ist. Dann lässt sich nur noch dokumentieren — nicht mehr steuern.
Finanzbuchhaltung, Reporting und Steuern
- Finanz- und Lohnbuchhaltung — laufend und digital, auf Basis von DATEV (Finanzbuchhaltung auslagern).
- Management-Reporting — auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Kennzahlen, Hochrechnung und Liquiditätsvorschau statt reiner BWA (Management-Reporting).
- Reporting für Bank, Beirat und Gesellschafter — pünktlich und in gleichbleibender Form (Reporting für Bank und Gesellschafter).
- Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen — für alle Gesellschaften der Gruppe.
- Steuerliche Gestaltung — Umstrukturierung, Nachfolge, Gruppenstrukturen: berate ich selbst, bevor Entscheidungen fallen.
- Begleitung steuerlicher Außenprüfungen
Controlling und Finanzberichterstattung im Auftrag der Geschäftsführung
Aktuelle Zahlen, klare Kennzahlen, eine rollierende Liquiditätsplanung und aufbereitete Entscheidungsgrundlagen — ohne zusätzliche Stelle. Die Entscheidungen trifft weiterhin Ihre Geschäftsführung.
So läuft es ab
- 1Strukturreview. Wir schauen auf Buchhaltung, Prozesse und Datenlage. Ergebnis: welche Zahlen Sie zur Steuerung brauchen und wie wir dorthin kommen.
- 2Onboarding & Datengenerierung. Das Team richtet die Datenströme ein — Belege, Konten, Schnittstellen zu Ihren Vorsystemen.
- 3Verarbeitung mit den richtigen Tools. Buchhaltung und Auswertungen laufen digital und zeitnah, nach festem Abschlusskalender.
- 4Laufende Betreuung. Ein festes Team der Kanzlei betreut Sie dauerhaft.
- 5Performance Reviews. Regelmäßige Besprechung Ihrer Zahlen — auf Wunsch begleite ich sie persönlich.
Sie haben schon einen Steuerberater?
Dann ist der Wechsel der Einstieg. Wir planen ihn zu einem Stichtag — mit Datenübernahme aus DATEV, Saldenvorträgen und Vollmachten —, damit Ihr laufendes Reporting ohne Lücke weiterläuft. Ablauf und Checkliste: Steuerberater wechseln als GmbH oder Unternehmensgruppe.
Steuerberatung auf dieser Basis
Mit aktuellen, sauberen Zahlen wird Steuerberatung planbar: Jahresabschluss und Steuern laufen ohne Hektik, und Gestaltungsfragen berate ich, bevor Entscheidungen fallen — nicht danach.
Häufige Fragen
Für welche Unternehmen eignet sich das?
Für mittelständische Unternehmen mit mehreren Gesellschaften, Finanzierungs- oder Gesellschafterreporting und ohne eigenen CFO — überall dort, wo Zahlen für Entscheidungen gebraucht werden, nicht nur für die Steuererklärung.
Betreuen Sie auch Holdings und Unternehmensgruppen?
Ja. Jede Gesellschaft wird eigenständig gebucht, Verrechnungen zwischen den Gesellschaften stimmen wir laufend ab, und Sie erhalten zusätzlich ein Reporting für die Gruppe.
Wann ist eine Holding steuerlich sinnvoll?
Vor allem, wenn Gewinne der Tochtergesellschaften in der Gruppe bleiben und dort reinvestiert werden sollen. Dividenden an eine Holding-GmbH sind bei der Körperschaftsteuer im Ergebnis zu 95 % steuerfrei, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt (§ 8b Abs. 1, 4 und 5 KStG); bei der Gewerbesteuer gilt das ab 15 % Beteiligung (§ 9 Nr. 2a GewStG). Auch Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen sind auf Ebene der Holding im Ergebnis zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG). Ob sich eine Holding lohnt, hängt von Beteiligungsquoten, Finanzierung und geplanten Transaktionen ab — das ist immer eine Einzelfallfrage.
Was bringt eine Organschaft — und worauf kommt es an?
Mit einer ertragsteuerlichen Organschaft werden Gewinne und Verluste der Tochter-GmbH dem Mutterunternehmen zugerechnet und so in der Gruppe verrechnet. Voraussetzung sind die Stimmrechtsmehrheit ab Beginn des Wirtschaftsjahres und ein im Handelsregister eingetragener Gewinnabführungsvertrag über mindestens fünf Jahre, der tatsächlich durchgeführt wird (§§ 14, 17 KStG). Wird der Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund beendet oder nicht korrekt durchgeführt, kann die Organschaft rückwirkend entfallen. Die umsatzsteuerliche Organschaft entsteht dagegen automatisch, sobald die Voraussetzungen vorliegen: Dann meldet nur der Organträger die Umsatzsteuer an, und Leistungen innerhalb des Organkreises sind nicht steuerbar (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG).
Wie läuft ein Wechsel des Steuerberaters ab?
Wir legen einen Stichtag fest, übernehmen die Daten aus DATEV einschließlich Saldenvorträgen und Anlagenbuchhaltung und richten die Vollmachten ein. Laufende Reportings an Bank oder Gesellschafter planen wir so ein, dass sie ohne Unterbrechung weiterlaufen.
Was ist der Unterschied zwischen BWA und Monatsabschluss?
Eine BWA zeigt die gebuchten Zahlen eines Monats. Ein Monatsabschluss grenzt zusätzlich die wesentlichen Posten periodengerecht ab, etwa Jahreszahlungen, Abschreibungen und noch nicht abgerechnete Leistungen. Rückstellungen müssen nicht jeden Monat gebucht werden, gehören aber in Planung und Hochrechnung — nur so lässt sich abschätzen, wo das Jahresergebnis landet.
Welche Pflicht zur Krisenfrüherkennung hat die Geschäftsführung?
Die Geschäftsführung einer GmbH muss fortlaufend Entwicklungen überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können, bei Bedarf gegensteuern und die Überwachungsorgane — etwa Gesellschafterversammlung oder Aufsichtsrat — unverzüglich informieren (§ 1 StaRUG). Das gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Zentrales Instrument ist eine rollierende Liquiditätsplanung, idealerweise über zwölf Monate. Wer diese Pflicht verletzt, riskiert die persönliche Haftung.
Bis wann liegen die Zahlen eines Monats vor?
Nach einem festen Abschlusskalender, den wir im Strukturreview gemeinsam festlegen — abgestimmt darauf, wann Geschäftsführung, Bank oder Gesellschafter die Zahlen brauchen.
Mit welcher Software arbeiten Sie?
Grundlage ist DATEV. Ihre Vorsysteme — etwa ERP, Bankkonten und Belegerfassung — binden wir über Schnittstellen an.
Welche Aufgaben bleiben bei uns?
Sie stellen Belege und Informationen bereit, geben Zahlungen frei und benennen eine Ansprechperson. Buchhaltung, Abschluss und Reporting übernehmen wir. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Buchführung bleibt rechtlich bei der Geschäftsführung (§ 41 GmbHG).
Können Sie unseren Jahresabschluss auch prüfen?
Nein. Wer für ein Unternehmen die Bücher führt oder den Jahresabschluss erstellt, darf diesen Abschluss nicht prüfen — das gilt für die gesamte Kanzlei (§ 319 Abs. 3 und 4 HGB). Ist Ihr Unternehmen prüfungspflichtig, prüft ein anderer Abschlussprüfer.
Was ist der Unterschied zwischen Erstgespräch und Strukturreview?
Im Erstgespräch klären wir, wo Sie stehen und ob die Zusammenarbeit passt — kostenlos und unverbindlich. Im Strukturreview sehen wir uns Buchhaltung, Prozesse, Vorsysteme und Ihren Reporting-Bedarf im Detail an; Ergebnis ist ein Vorschlag für Aufbau, Zuständigkeiten und Zeitplan. Umfang und Honorar des Strukturreviews vereinbaren wir vorab.
Kommen Sie auch zu uns ins Unternehmen?
Ja. In Hamburg und im nördlichen Niedersachsen, etwa in Lüneburg und Buxtehude, bin ich persönlich vor Ort — zum Beispiel für das Strukturreview und die Performance Reviews. Die laufende Zusammenarbeit läuft digital.
Wer betreut uns im Alltag?
Ein festes Team der Kanzlei übernimmt die laufende Bearbeitung. Ich bin Ihr Ansprechpartner, berate Gestaltungsfragen und begleite Performance Reviews auf Wunsch persönlich.
Wie wird die Betreuung abgerechnet?
Nach Umfang und Leistungsmodulen, auf Grundlage der Steuerberatervergütungsverordnung beziehungsweise einer Vergütungsvereinbarung. Ein konkretes Angebot erhalten Sie nach dem Strukturreview.
Allgemeine Information, keine Beratung im Einzelfall. Rechtsstand: 21.10.2026.
Erstgespräch: Wo stehen Ihre Zahlen?
Wir klären, wo Ihre Zahlen heute stehen, was Sie zur Steuerung brauchen und ob ein Strukturreview sinnvoll ist. Kostenlos und unverbindlich.
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