Ablauf einer Jahresabschlussprüfung: Schritt für Schritt erklärt
Zuletzt aktualisiert: 16. Juli 2026
Eine Jahresabschlussprüfung folgt einem klaren Ablauf — von der Auftragsannahme über die Planung und Durchführung bis zur Berichterstattung. Dieser Überblick erklärt die Phasen verständlich, ohne Fachchinesisch.
1. Auftrag und Planung
Zu Beginn werden Auftrag, Umfang und Zeitplan festgelegt und die Unabhängigkeit geprüft. Anschließend verschafft sich der Prüfer ein Bild vom Unternehmen und seinem Umfeld, beurteilt Risiken und legt einen risikoorientierten Prüfungsplan fest (Prüfungsplanung nach den IDW-Prüfungsstandards).
2. Prüfungsdurchführung
Der Prüfer erlangt Prüfungsnachweise durch analytische Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen (Stichproben). Geprüft werden unter anderem Buchführung, Ansatz und Bewertung der Bilanzposten sowie der Lagebericht. In einer digitalen Prüfung erfolgt dies weitgehend über einen gesicherten Datenaustausch.
3. Berichterstattung
Zum Abschluss fasst der Prüfer die Ergebnisse im Prüfungsbericht zusammen und erteilt den Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB), sofern keine Einwendungen bestehen. Ergänzend ist eine verständliche Zusammenfassung der Feststellungen sinnvoll — als Entscheidungsgrundlage für Geschäftsführung und Gesellschafter.
Rechtsgrundlagen
- §§ 316–324a HGB (Pflicht, Gegenstand und Umfang der Abschlussprüfung)
- § 322 HGB (Bestätigungsvermerk)
- IDW Prüfungsstandards (Konkretisierung der Prüfungsdurchführung)
Quellen zur Vertiefung: HGB (gesetze-im-internet.de), IDW. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Häufige Fragen
Wie läuft eine Jahresabschlussprüfung ab?
Der Ablauf ist risikoorientiert: (1) Auftragsannahme und -bestätigung, (2) Prüfungsplanung mit Wesentlichkeitsgrenzen, (3) Risikobeurteilung samt Beurteilung des internen Kontrollsystems, (4) Prüfungsdurchführung (Kontrolltests und aussagebezogene Handlungen wie Einsichtnahme, Befragung, externe Bestätigungen), (5) Berichterstattung mit Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk (ISA [DE] / IDW PS).
Was ist der Prüfungsbericht (§ 321 HGB), und wer bekommt ihn?
Anders als der öffentliche Bestätigungsvermerk ist der Prüfungsbericht ein internes, ausführliches Dokument nur für die Organe des Unternehmens. Er berichtet über Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung, nimmt zur Lage des Unternehmens Stellung und benennt festgestellte Verstöße oder bestandsgefährdende Tatsachen. Er geht an die Geschäftsführung bzw. — bei Beauftragung durch den Aufsichtsrat — an diesen und den Prüfungsausschuss.
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